Die Deregulierung des Versicherungsmarktes Ende der 80er Jahre förderte die Entstehung neuer Einkaufskanäle sowie die Flexibilisierung der Versicherungsprodukte. Um von diesen neuen Marktverhältnissen als Unternehmen zu profitieren, war spezialisiertes Fachwissen gefragt. Zunehmend wurden deshalb in den Unternehmen Versicherungsprofis eingestellt, welche die Versicherungsbedürfnisse des Unternehmens mit den Dienstleistungen der flexibilisierten Märkte neu abdeckten. Parallel zu den Maklern, die zu jener Zeit zunehmend aufkamen, beschafften die im Unternehmen eingegliederten Versicherungsprofis massgeschneiderte Versicherungsdeckungen, diese aber ausschliesslich für ihr Unternehmen: Der Inhouse-Broker war entstanden.
Das mit der EU Anfang der 90er Jahre abgeschlossene Dienstleistungsabkommen hatte zur Folge, dass das schweizerische Versicherungsaufsichtsrecht angepasst und die Versicherungsvermittlung einer Regulierung unterzogen werden musste. Die nunmehr zahlreichen Inhouse-Broker wollten mit eigener Stimme bei der Regulierung mitbestimmen. Am 15. Dezember 1993 wurde deshalb die VIB in Zürich gegründet. Die Mitarbeit in der Projektgruppe "Versicherungsvermittlung", die vom damaligen Bundesamt für Privatversicherungswesen geleitet wurde, war mit Fachleuten aus dem Vorstand der VIB von nun an sichergestellt.
Die Interessenvertretung der VIB in der Projektgruppe führte dazu, dass im revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz vom 1.1.2009 die Inhouse-Broker mit eigens geschaffenen Gesetzesartikeln von der Registrierungspflicht befreit sind.